Christoph_Frauenpreiss_begruesst_Einordnung_guenstigen_erhaltungszustand_Wolf

Christoph Frauenpreiß begrüßt Einordnung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs – „Jetzt braucht es zügig praktikable Lösungen für die betroffenen Regionen“

Deutschland hat heute der EU-Kommission den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der kontinentalen Region übermittelt. Auf diese Feststellung hatte sich eine Bund-LänderArbeitsgruppe zum Wolf mehrheitlich verständigt. Dadurch erhalten die Länder künftig mehr Handlungsspielraum beim Umgang mit Wölfen, die wiederholt Nutztiere reißen.

Christoph Frauenpreiß begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Es ist gut, dass endlich anerkannt wird, was nicht nur Landwirte und Tierhalter schon lange erleben: Der Wolf ist zurück – und zwar in großer Zahl. Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands schafft die Grundlage, um jetzt zügig zu praxistauglichen Lösungen zu kommen, ohne den Artenschutz grundsätzlich infrage zu stellen.“

Der Abgeordnete betont, dass die Region Cuxhaven und Nordniedersachsen in besonderem Maße von Wolfsrissen betroffen sei. „Wir brauchen schnelle und rechtssichere Verfahren für die Entnahme einzelner Problemtiere. Die Tierhalter dürfen mit dem Schutz ihrer Herden nicht allein gelassen werden und ebenso nicht Eltern mit den Sorgen um ihre Kinder“, so Frauenpreiß.

Mit der heutigen Meldung an die EU-Kommission kann Deutschland den Schutzstatus des Wolfs künftig flexibler handhaben. Dennoch bleibt entscheidend, dass der günstige Erhaltungszustand aufrechterhalten wird. Dies entspreche auch den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), auf deren Grundlage die Bewertung erfolge.
Bereits im Sommer hatte Deutschland die Bewertung für die atlantische Region abgeschlossen, nun folgt die Aktualisierung für die kontinentale Region. Der FFH-Bericht wird turnusgemäß alle sechs Jahre erstellt und umfasst Bewertungen für alle drei biogeografischen Regionen Deutschlands – atlantisch, kontinental und alpin.

Abschließend mahnt Frauenpreiß: „Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierung stehen nun in der Pflicht, die angekündigten Änderungen im Jagd- und Naturschutzrecht zügig umzusetzen. Unsere Landwirte brauchen jetzt Rechtssicherheit, keine weiteren Arbeitsgruppen.

Berlin, 13. Oktober 2025