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Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

Christoph Frauenpreiß begrüßt Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht:
„Versprochen gehalten! „Wir schaffen endlich Rechtssicherheit beim Umgang mit dem Wolf – für starke Weidetierhaltung und artenreiche Kulturlandschaften“

Berlin/Cuxhaven. – Die Wolfspopulation in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen, so auch in der Elbe-Weser-Region. Mit den zunehmenden Wolfszahlen sind auch die Herausforderungen gewachsen, unsere Nutztiere wirksam zu schützen. Zum Teil kamen die Wölfe auch uns Menschen viel zu nah. Sichtungen in der Nähe von Kindergärten haben die Menschen in unserer Region tief beunruhigt. „Gerade für Regionen wie unsere mit ihren Deichen und Weideflächen ist ein verlässlicher Schutz von
Schafen, Ziegen und Rindern unverzichtbar – für Landwirtschaft, Küstenschutz und Biodiversität“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Frauenpreiß.

Mit dem Kabinettsbeschluss zum erweiterten Umgang mit dem Wolf, der in dieser Woche verabschiedet wurde, setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Der Wolf soll künftig in das Bundesjagdrecht und damit in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden. Gleichzeitig werden die
notwendigen Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen. „Damit schaffen wir endlich Rechtssicherheit und klare Regeln, wie sie von Weidetierhaltern seit Langem gefordert werden“, so Frauenpreiß.

Künftig können sogenannte Problemwölfe zeitnah und mit deutlich weniger Bürokratie entnommen werden. Zudem erhalten die Länder die Möglichkeit, ein regionales Bestandsmanagement durchzuführen. In Regionen mit hohen Wolfszahlen können so Managementpläne erstellt werden, um die Wolfspopulation gezielt zu regulieren – stets
unter der Maßgabe, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erhalten bleibt.

„Unsere Regelung ermöglicht zielgenaues Handeln dort, wo Herdenschutzmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen – zum Beispiel auf Deichen. Die Länder können künftig bestimmte Weidegebiete ausweisen, in denen ein Herdenschutz nicht zumutbar ist. Damit schaffen wir die Möglichkeit, rechtssicher Wölfe zum Schutz der Weidetiere zu entnehmen, unabhängig vom Erhaltungszustand“, erklärt Frauenpreiß.

Auch die Förderung des Herdenschutzes wird auf den Prüfstand gestellt. Die bestehende Finanzierung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll
verbessert werden, um Tierhalter noch gezielter zu unterstützen.

„Mit diesem Beschluss machen wir den Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Wir sorgen dafür, dass unsere Weidetierhaltung auch in Zukunft möglich bleibt – und zugleich die Wolfspopulation in Deutschland gesichert ist“, so Frauenpreiß abschließend. „Das ist ein ausgewogener, praxisnaher und naturverträglicher Schritt, der die Sorgen der Menschen ernst nimmt und Lösungen schafft.“

Berlin, 18. Dezember 2025